Allgemeine Bedingungen und Konditionen

 

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Art. 1 Anwendbarkeit

1.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen OrangeParts.com B.V. (nachfolgend "Verkäufer" genannt) und dem Käufer gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Besonderen Verkaufsbedingungen und die für jedes einzelne Verkaufsgeschäft zutreffenden Nebenbedingungen.

1.2 Die Besonderen Verkaufsbedingungen bestehen aus den Richtlinien für die Rücksendung von Produkten, den Bedingungen für bestimmte vom Verkäufer angebotene Dienstleistungen, wie z.B. Schulungen, Reparaturen usw., den Versandmodalitäten des Verkäufers usw. Die für jeden einzelnen Verkaufsvorgang geltenden Nebenbedingungen bestehen aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung und/oder den Versandinformationen und/oder einem anderen schriftlichen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer.

1.3 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Besonderen Verkaufsbedingungen und die Zusatzbedingungen sind mit der Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer verbindlich und werden im Folgenden zusammenfassend als "Vertrag" bezeichnet.

1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den Besonderen Verkaufsbedingungen haben die Besonderen Verkaufsbedingungen Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Besonderen Verkaufsbedingungen und den Nebenbestimmungen haben die Nebenbestimmungen Vorrang. 

1.5 Unterlässt oder verzögert der Verkäufer die Durchsetzung oder teilweise Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages, so ist dies nicht als Verzicht auf seine Rechte aus dem Vertrag auszulegen, weder gegenwärtig noch in Zukunft. 

1.6 Der Verkäufer teilt dem Käufer seine Allgemeinen und seine Besonderen Verkaufsbedingungen durch einen Link auf seiner speziellen Webseite mit.

1.7 Der Käufer kann nicht einseitig oder stillschweigend in irgendeiner Weise vom Vertrag abweichen (z.B. durch einfaches Verhalten). Der Vertrag schließt die Anwendung von allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Käufers aus. Der Käufer erkennt folglich an, dass seine allgemeinen oder besonderen Bedingungen nicht auf den Vertrag anwendbar sind.  

1.8 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Vertrages jederzeit durch Ankündigung auf seiner speziellen Webseite zu ändern. Eine solche Änderung ist verbindlich, wenn der Käufer die Auftragsbestätigung des Verkäufers, die fünfzehn (15) oder mehr Kalendertage nach dem Änderungsdatum datiert ist, akzeptiert hat. 

1.9 Der Vertrag ersetzt alle zu einem früheren Zeitpunkt getroffenen schriftlichen oder mündlichen Absprachen, Verträge, Angebote und Verpflichtungen in Bezug auf den im Vertrag beschriebenen Gegenstand.

 

Art. 2 Angebote und Aufträge

2.1 Angebote sind kostenlos und unteilbar. Die angegebenen Preise sind während dreißig (30) Kalendertagen gültig, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Ein Angebot stellt einen bloßen Vorschlag des Verkäufers dar und bindet den Verkäufer nicht, auch nicht nach Annahme durch den Käufer. Erst mit der schriftlichen Annahme durch den Verkäufer mittels Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. 

2.2 Der Verkäufer geht davon aus, dass die vom Käufer übermittelten Informationen, Zeichnungen und sonstigen Daten richtig sind und darf diese seinem Angebot zugrunde legen. Erteilt der Käufer selbst einen Auftrag, indem er dem Verkäufer Referenzen nennt, so geht der Verkäufer davon aus, dass diese mit dem tatsächlich gewünschten Produkt übereinstimmen. 

2.3 Auch wenn alle Abbildungen, Maße, Leistungen, Gewichte und sonstigen Angaben über Maschinen und Teile, Preislisten, Angebote im Katalog des Verkäufers oder auf der Website des Verkäufers oder Demomodelle mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt sind, stellen sie nur einen Näherungswert dar und sind rein informativ und damit unverbindlich angegeben. 

 

Art. 3 Gegenstand

3.1 Der Gegenstand jeder einzelnen Verkaufstransaktion wird im Vertrag ausdrücklich beschrieben und umfasst das/die darin beschriebene(n) Gabelstaplerteil(e), (Handhabungs-)Gerät(e), Werkzeug(e), Maschine(n) und/oder Dienstleistung(en). Der Gegenstand wird im Folgenden als "Produkte" bezeichnet. 

3.2 Für die Auswahl der Produkte ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Bei den Produkten handelt es sich um Standardprodukte, die nicht speziell für die Bedürfnisse des Käufers entwickelt wurden, oder um Produkte, die der Verkäufer auf Wunsch des Käufers so angepasst hat, dass sie die vom Käufer beschriebenen Spezifikationen erfüllen. Der Verkäufer ist von jeglicher Verantwortung befreit, wenn sich herausstellt, dass die Produkte nicht den spezifischen Bedürfnissen des Käufers entsprechen, obwohl die Produkte den vom Käufer beschriebenen Spezifikationen entsprechen. 

 

Art. 4 Preis

4.1 Der Preis für die Produkte wird im Vertrag festgelegt (nachfolgend "Kaufpreis" genannt). Der Kaufpreis versteht sich ohne Umsatzsteuer, Steuern und Abgaben, Import- oder Exportzölle. 

Der Kaufpreis enthält weder Kosten für die Lieferung oder Abholung der Produkte noch die Kosten für eine eventuelle Montage, Installation und Inbetriebnahme bzw. für die Inbetriebnahme

Dienstleistung (im Folgenden "Kosten" genannt). Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, Steuern und Abgaben, die zusätzlich zu den Kosten zu zahlen sind.

 

Art. 5 Bezahlung

5.1 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Käufer den Kaufpreis und die Kosten innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Datum der Rechnung des Verkäufers durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, und zwar unter Angabe der in der Rechnung genannten Daten. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, eine Anzahlung oder sogar die vollständige Bezahlung vor der Lieferung zu verlangen. Eine Reklamation gemäß Art. 9.2 oder 9.3 entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung innerhalb der angegebenen Frist. Auf schriftliche Anfrage des Käufers stellt der Verkäufer dem Käufer für einen Zeitraum von maximal dreißig (30) Tagen eine Kopie des bei der Lieferung der Produkte an den Käufer ausgestellten Frachtbriefs zur Verfügung. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, den Frachtbrief zur Verfügung zu stellen, wenn er ihn nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum angefordert hat, und dass die Produkte als geliefert betrachtet werden.

5.2 Der Kaufpreis und die Kosten sind erst ab dem Zeitpunkt wirksam bezahlt, an dem sie tatsächlich beim Verkäufer eingegangen sind. 

5.3 Vereinbart der Käufer schriftlich die Zahlung durch Scheck oder Wechsel, so gilt die Ziehung des Wechsels oder Schecks erst an dem Tag als Zahlung, an dem der Verkäufer den Betrag des Wechsels oder Schecks vorbehaltlos erhält.

5.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises auszusetzen und/oder zu verzögern, noch seine Schuld gegenüber dem Verkäufer zu verrechnen, auch nicht im Falle von Forderungen, die mit diesem Kauf zusammenhängen und aus welchem Grund auch immer erhoben werden, einschließlich in einem Gerichtsverfahren.

5.5 Wird dem Verkäufer ein Umstand bekannt, der eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers zur Folge hat, sowie wenn ein Käufer seinen Wechsel nicht rechtzeitig akzeptiert, werden alle ausstehenden Beträge, einschließlich derjenigen, für die der Käufer gegenüber mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen haftet, sofort fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im vorgenannten Fall hat der Verkäufer auch das Recht, den Vertrag nach eigenem Ermessen sofort und ohne Inverzugsetzung durch eine schriftliche Mitteilung auszusetzen oder sogar zu kündigen, wenn die finanziellen Verhältnisse des Käufers so geworden sind, dass seine Erfüllung gefährdet ist. In einem solchen Fall ist der Käufer für jede Art von Schadenersatz haftbar und unterliegt dem Recht des Verkäufers auf Schadenersatz. 

5.6 Verlangt der Käufer bei Auftragserteilung die Weitergabe der Rechnungsstellung an einen Dritten, so bleibt der Käufer trotz Rechnungsstellung an einen Dritten grundsätzlich und unteilbar für die Erfüllung aller Verpflichtungen verantwortlich. 

 

Art. 6 Eigentums- und Gefahrenübergang

6.1 Die Produkte gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko des Käufers über.

6.2 Das Eigentum an den Produkten verbleibt beim Verkäufer bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Kosten oder bis zur Lieferung, je nachdem, was zuletzt eintritt. Folglich wird der Eigentumsübergang bis zur Lieferung oder vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Kosten aufgeschoben, je nachdem, was zuletzt eintritt. 

6.3 Der Käufer ist berechtigt, die Produkte, an denen das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.

 

Art. 7 Lieferung

7.1 Die Lieferung an einen Käufer, der innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig ist, erfolgt EXW OrangeParts.com B.V., Nijmegen (Incoterms 2010), und an einen Käufer, der außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig ist, erfolgt FCA OrangeParts.com B.V., Nijmegen , (Incoterms 2010), es sei denn, es wurde im Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn abweichend vom Vorgenannten schriftlich vereinbart wird, dass die Produkte an den Käufer oder an eine vom Käufer angegebene Adresse zu liefern sind, kann diese Lieferung in Abwesenheit des Käufers erfolgen. In diesem Fall wird, vorbehaltlich Art. 5.1 gilt der Frachtbrief als Nachweis der Lieferung. 

7.2 Im Falle einer Beschädigung der Verpackung und/oder einer unzureichenden Anzahl von Packstücken hat der Käufer dies zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte auf dem Frachtbrief zu vermerken, sofern dieser vorhanden ist. Er informiert den Verkäufer schriftlich, per Fax innerhalb von zwölf (12) Stunden nach Lieferung der Produkte. 

7.3 Die Lieferfristen sind lediglich Richtwerte und sind für den Käufer nicht von wesentlicher Bedeutung. Eine verspätete Lieferung oder eine materielle Unmöglichkeit, den Vertrag auszuführen, kann kein Grund für eine Entschädigung auf Kosten des Verkäufers oder eine Verweigerung der Abnahme der Produkte durch den Käufer sein. 

7.4 Eine eventuell ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verkäufer im Besitz aller zur Durchführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen ist. 

7.5 Der Käufer kann sich nicht auf eine verspätete Lieferung durch den Verkäufer berufen, um den Vertrag zu beenden. 

 

Art. 8 Zurückbehaltungsrecht

8.1 Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung des Kaufpreises und/oder der Kosten durch den Käufer hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen und Unterlagen, die ihm vom Käufer übergeben wurden, bis zur vollständigen Bezahlung des ausstehenden Betrages zuzüglich Zinsen und Kosten. 

 

Art. 9 Zustand der Produkte und Garantie des Verkäufers

9.1 Gebrauchte Produkte werden vom Käufer in dem Zustand entgegengenommen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung befinden. Die Entgegennahme der gebrauchten Produkte durch den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung, wie im Incoterm in Art. 7.1 festgelegt ist, bedeutet die Annahme der Produkte. 

9.2 Sollte der Käufer der Meinung sein, dass die neuen Produkte nicht der Bestellung entsprechen oder sichtbar beschädigt sind, muss der Käufer innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung der Produkte eine schriftliche Reklamation beim Verkäufer einreichen. Sollte der Verkäufer innerhalb der vorgenannten Frist keine schriftliche Reklamation des Käufers erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte akzeptiert hat. 

9.3 Versteckte Mängel müssen vom Käufer innerhalb einer Frist von acht (8) Werktagen, nachdem sie vom Käufer entdeckt wurden oder normalerweise hätten entdeckt werden müssen, per Einschreiben an den Verkäufer gemeldet werden, auf jeden Fall aber innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten nach dem Datum der Lieferung der Produkte. 

9.4 Bei Maßanfertigungen und überholten Produkten haftet der Verkäufer darüber hinaus nur für verborgene Mängel, die wesentliche Bestandteile der Produkte betreffen und die den Käufer zu einer grundlegenden Nachbesserung verpflichten, und zwar in dem Maße, dass der Käufer den Vertrag niemals unterzeichnet hätte, wenn er diese verborgenen Mängel gekannt hätte. 

9.5 Der Verkäufer braucht den Käufer nicht freizustellen, wenn: 

 9.5.1 Der Käufer oder ein Dritter hat Reparaturen oder Änderungen an den Produkten vorgenommen oder versucht, dies zu tun; oder 

 9.5.2 Die Mängel sind die Folge einer unsachgemäßen oder anormalen Verwendung, z. B. der Verwendung der Produkte zu anderen Zwecken als denen, für die sie vernünftigerweise geeignet sind, Überlastung, unsachgemäße Verwendung in einer Weise, die nicht den Anweisungen für die korrekte Verwendung entspricht, Montage, Wartung, Installation oder Verwendung, die nicht den für den Ort, an dem die Produkte verwendet werden, geltenden technischen oder sicherheitstechnischen Normen entspricht; oder

 9.5.3 Schäden, die auf übliche Abnutzung, auf durch Unerfahrenheit und/oder Fahrlässigkeit des Käufers verursachte Fehler, auf Überlastung, auf nicht autorisierte Eingriffe, auf zufällige Ereignisse und höhere Gewalt zurückzuführen sind; oder 

 9.5.4 Die Mängel werden nicht rechtzeitig (d.h. innerhalb der in Art. 9.3 und 9.4 genannten Fristen) schriftlich und detailliert nach Maßgabe der Besonderen Verkaufsbedingungen, insbesondere der Richtlinien für Produktrücksendungen, gegenüber dem Verkäufer angezeigt. 

9.6 Für den Fall, dass die Produkte eine Vertragswidrigkeit, eine sichtbare Beschädigung oder einen versteckten Mangel, wie oben erwähnt, aufweisen und sich nach der Untersuchung durch die Techniker des Verkäufers herausstellt, dass die Produkte von den vom Käufer gemeldeten Mängeln, der Vertragswidrigkeit oder den sichtbaren Beschädigungen betroffen sind, wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer nach seiner fachmännischen Einsicht und nach seiner Wahl entweder die Produkte reparieren oder die Produkte ersetzen oder eine Preisminderung zulassen kann oder dass der Vertrag mit Rückerstattung des Kaufpreises und Rückgabe der Produkte aufgelöst werden soll. Der Käufer hat nicht das Recht, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.

9.7 Das Eigentum an Produkten, die der Verkäufer erstattet oder ersetzt hat, geht automatisch auf den Verkäufer über. Alle Kosten für Transport, Zoll, Montage, Demontage, Reise- und Aufenthaltskosten der Vertreter des Verkäufers gehen zu Lasten des Käufers. 

9.8 Alle stillschweigenden Garantien oder Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

Art. 10 Reklamationen und Produktrückgabe

10.1 Alle Reklamationen und Produktrücksendungen unterliegen den Richtlinien für Produktrücksendungen, die auf der entsprechenden Webseite des Verkäufers zu finden sind, und werden entsprechend ausgelegt. 

 

Art. 11 Haftung

11.1 Die folgenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung des Verkäufers (einschließlich der Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Angestellten, Beauftragten, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer in Bezug auf jegliche Vertragsverletzung und jegliche Zusicherung, Erklärung oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben. 

11.2 Unbeschadet des Schadens, der sich unmittelbar aus der Verletzung der vom Verkäufer im Rahmen dieses Vertrages eingegangenen ausdrücklichen Verpflichtungen ergibt, ist die Haftung des Verkäufers auf die nach dem anwendbaren Recht zwingend vorgeschriebene Haftung beschränkt. 

11.3 Sollte der Verkäufer in Übereinstimmung mit Art. 11.2 haften, kann der Verkäufer dem Käufer gegenüber niemals für reinen wirtschaftlichen Schaden, Gewinnausfall, Geschäftsverlust, Wertminderung des Firmenwerts oder sonstiges, jeweils ob direkt, indirekt oder als Folge, oder für Ansprüche auf Folgeschäden jeglicher Art (wie auch immer verursacht) haftbar gemacht werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben. 

11.4 Sollte der Verkäufer gemäß Art. 11.2, ist der Höchstbetrag seiner Haftung in jedem Fall ausdrücklich auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. 

11.5 Der Käufer, der von Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen wird, der durch einen Mangel an den Produkten verursacht wurde, die vom Käufer in irgendeiner Form an Dritte geliefert wurden, ist in keinem Fall berechtigt, einen Regressanspruch gegen den Verkäufer geltend zu machen. 

 

Art. 12 Aussetzung und Auflösung

12.1 Bei Nichtbezahlung oder unvollständiger Bezahlung der Rechnung für ein laufendes Einzelverkaufsgeschäft am Fälligkeitstag gemäß Art. 5.1 hat der Verkäufer das Recht, den Abschluss eines neuen Einzelverkaufsgeschäfts zu verweigern oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem laufenden Einzelverkaufsgeschäft mit dem Käufer auszusetzen. 

12.2 Unbeschadet von Art. 12.1 hat der Verkäufer das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages ein Umstand bekannt wird, der zu einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers führen kann. Setzt der Verkäufer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag aus, hat er den Käufer unverzüglich über die Aussetzung zu informieren. 4/4 (00410) v05 - Jan 2012 12.3 Wenn für den Verkäufer klar ist, dass der Käufer sich vor der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Verkäufer eines schweren Mangels schuldig machen wird, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag für aufgelöst zu erklären. 

 

Art. 13 Sonstiges

13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages für nichtig erklärt werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise. Die Parteien verpflichten sich, ihr Möglichstes zu tun, um die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die die gleiche oder eine weitgehend gleiche wirtschaftliche Wirkung wie die unwirksame Bestimmung hat, und zwar im gegenseitigen Einvernehmen.  

13.2 Für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer speichert der Verkäufer oder eines seiner verbundenen Unternehmen die vom Käufer mitgeteilten Informationen (im Folgenden "Daten" genannt) in seiner Kundendatenbank in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Wenn der Käufer die Daten einsehen und korrigieren möchte, muss er dies per Einschreiben bei der Verkaufsabteilung des Verkäufers beantragen. Der Verkäufer darf die Daten nicht an Dritte weitergeben, die nicht mit dem Verkäufer verbunden sind. 

13.3 Für die Anwendung des vorliegenden Vertrages gelten als Arbeitstage: Montag bis einschließlich Freitag, außer wenn dieser Tag ein offizieller Feiertag im Land des Verkäufers ist.

 

Art. 14 Beauftragung

14.1 Der Verkäufer kann den Vertrag oder Teile davon an jede Person, Firma oder Gesellschaft abtreten.

14.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten. 

 

Art. 15 Anwendbares Recht

15.1 In Bezug auf das, was in den Allgemeinen und Besonderen Verkaufsbedingungen und Nebenbestimmungen nicht ausdrücklich vorgesehen ist, verweisen die Parteien auf das Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, das diesen Vertrag regelt. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Art. 16 Zuständiges Gericht

16.1 Alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung und Durchsetzung des Vertrages unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte, die dem Sitz des Verkäufers am nächsten liegen, unter ausdrücklichem Ausschluss jedes anderen zuständigen Gerichts.

16.2 Art. 16.1 wirkt zu Gunsten des Verkäufers, und der Verkäufer ist dementsprechend berechtigt, nach eigenem Ermessen auf die ausschließliche Zuständigkeit gemäß Art. 16.1 zu verzichten und daher den Käufer an seinem Wohnsitz und bei jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.